EBM und GOÄ – Abrechnungsunterschiede zwischen GKV...

 

Nicht selten wird gemutmaßt, dass Ärzte z.B. für ambulante Leistungen, an privat Versicherten ein Vielfaches von dem verdienen, was Sie an gesetzlich Versicherten für eine Behandlung bekommen, nämlich das 2,3 oder 3,5-fache.

Doch das ist ein Irrglaube, denn die Abrechnungssysteme nach denen Ärzte Ihre Leistungen abrechnen können, unterscheiden sich bei den gesetzlichen Krankenkassen von dem der privaten Krankenversicherer grundlegend.

Die Abrechnung von Leistungen für “Kassenpatienten“ erfolgt nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen (EBM). Hierbei wird, je nach Art und Umfang der Behandlung, wird ein Punktewert ermittelt der Grundlage der Berechnung ist. Für Teilbereiche gibt es aber auch feste Kostenpositionen.

Für privatärztliche Leistungen gelten andere Gebührenordnungen und zwar die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), bzw. Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Je nach Art, Umfang und „Schwere“ der Behandlung kann der Arzt den Berechnungssatz auf Basis der für Ihn gültigen Gebührenordnung steigern. Den 2,3 Fachen Satz bezeichnet man hierbei als Regel-, den 3,5 fachen Satz als Höchstsatz. Rechnet ein Arzt aber über dem Regelsatz ab, so muss er diese „Mehrleistung“ begründen.

In besonderen Fällen, werden von z.B. Spezialisten auch Sätze oberhalb des Höchstsatzes verlangt. Soll eine Abrechnung aber über den Höchstsätzen erfolgen, so ist hierfür eine separate Honorarvereinbarung zwischen Arzt und Patient zu schließen.

Ein Vorteil, den Ärzte sicherlich bei der „Privatliquidation“ haben ist, dass diese Abrechnungen nicht unter die begrenzten Budgets fallen, die Ärzte bei Kassenpatienten in Ihren Abrechnungszeiträumen zur Verfügung haben und somit diese Einnahmen eine wichtige zusätzliche Einnahmequelle vieler Kassenärztlicher Praxen darstellen.

In welchen Größenordnungen ein privater Versicherer Arzthonorare erstattet, hängt vom gewählten Tarif ab.

Prüfen Sie also vor Vertragsabschluss immer die Vertragsbedingungen zu dem Ihnen angebotenen Versicherungsschutz.

Leitfaden zur privaten Krankenversicherung

Leitfaden zur privaten Krankenversicherung für Beamte