Öffnungsaktion für Beamtenanfänger

 

Beamte auf Probe können auch mit Vorerkrankungen in die private Krankenversicherung (PKV). Möglich macht dies die Öffnungsaktion des Verbandes der privaten Krankenversicherer, der sich eine Vielzahl von Versicherern angeschlossen haben.

Doch es gibt Einschränkungen und Risiken, die oft unterschätzt werden!

Eine der wichtigsten Grundlagen vorweg: Für alle Versicherer gilt die gleiche Grundlage, doch diese wird von vielen Versicherern unterschiedlich ausgelegt? Unglaublich – ist aber so!

Es ist zu bedenken, dass die Öffnungsaktion kein Gesetz ist. Vielmehr ist eine Selbstverpflichtung einiger (nicht aller!) Versicherer, die Öffnungsaktion gemäß den Vereinbarungen mit dem PKV Verband umzusetzen. Dies bedeutet aber auch, dass es seitens der Annahmerichtlinein und den angebotenen Tarifen zum Teil erhebliche Unterschiede in der Auslegung und Anwendung geben kann! In sofern können einige nachfolgend geschilderte Gefahren und Risiken sich auch nur auf einzelne oder wenige Versicherer beschränken!

 

Die Öffnungsaktion in Stichpunkten / Wesentliches / Gefahren:

 

Für wen gilt die Öffnungsaktion?

Beamte auf Probe, Beamte auf Zeit / Zeitsoldaten, Beamte auf Lebenszeit / Berufssoldaten aber auch z.B. Richter, Geistliche (sofern “beamtenähnlich”).

Über dies gilt die Aktion für Familienangehörige der vorgenannten Gruppen (ab dem Zeitpunkt ihrer Berücksichtigungsfähigkeit).

Tip: Für Angehörige sollte, sofern diese Gesund aber noch nicht berücksichtigungsfähig sind, ggf. gleichzeitig mit dem Antrag des Beamten / der Beamtin, eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden, die es dem Angehörigen später ermöglicht ohne erneute Gesundheitsprüfung in die PKV zu wechseln.

 

Wann muss der Versicherungsantrag gestellt werden?

Innerhalb von 6 Monaten nach erstmaliger Begründung des Dienstverhältnisses. Besonderheit Angehörige: Die Frist Beginnt hier i.d.R. mit dem Zeitpunkt der Berücksichtigungsfähigkeit, ggf. also erst Jahre nach dem Antrag des Beamten / der Beamtin (z.B. durch Heirat).

Gefahr: Wenn Sie die Antragsfrist versäumen, haben sie später keine Möglichkeit mehr, sich über die Öffnungsaktion zu versichern!

 

Wie oft kann die Öffnungsaktion genutzt werden?

Je Berechtigtem einmalig.

Beachte: Der Erstantrag ist für die Öffnungsaktion verbindlich. Falls Sie mehrere Anträge bei verschiedenen Versicherern stellen , die abgelehnt werden, so kann der Zugang über die Beamtenöffnungsaktion nur bei dem Versicherer gestellt werden, bei dem der erste Antrag gestellt wurde! (Stand September 2017)

Regelungen, Einschränkungen und Besonderheiten

  • Es erfolgt keine Ablehnung durch beteiligte Versicherer.
  • Leistungsausschlüsse weren nicht vereinbart
  • Zum Ausgleich eines erhöhten Kostenrisikos dar der Versicherer einen Zuschlag erlangen. Dieser Zuschlag darf allerdings maximal 30% des Tarifbeitrages betragen

Erhebliche Gefahr: Einige Versicherer vereinbaren (Stand 2015) den Verzicht auf Leistungsausschlüsse, oder die Begrenzung der Zuschlages auf 30% nur für die Zeit des Beihilfeanspruches und vereinbaren für die Zeit danach in der Police Ausschlüsse und/oder Risikozuschläge die ein Vielfaches des Tarifbeitrages bedeuten können!

Existenzbedrohend können solche Klausel z.B. für Beamte auf Zeit, Angehörige von Beamten oder Beamten, die den Beamtenstatus aufgeben, werden!

 

Welchen Schutz kann man über die Öffnungsaktion erhalten?

Der Versicherungsschutz kann, unter Beachtung des Beihilfeanspruches, auf zusammen 100% aufgestockt werden und sollte im privat abgesicherten Bereich, inhaltlich dem Schutz der Beihilfe entsprechen. Doch Versicherer haben oft sehr unterschiedliche Tarife – derzeit bieten kein privater Versicherer über die Öffnungsaktion, den exakt gleichen Leistungsumfang wie ihn die Beihilfeverordnungen bieten (der Schutz kann in einzelnen Punkten besser oder auch schlechten sein).

Wichtig: Versicherer sind nicht verpflichtet, bei Anträgen über die Öffnungsaktion, ergänzenden Schutz zur schließung von Lücken in der Beihilfe anzubieten. Lücken können Beispielsweise bei ergänzenden Zahnleistungen, Hilfsmittelleistungen, Auslandsversicherungen mit Krankenrücktransport, Leistungen für Psychotherapie, Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Krankenhaustagegelder oder Kurleistungen fallen.

Gefahr: Versicherer die einen umfangreichen Ergänzungsschutz bieten habe oft nur einen schlechten bis mittelmäßigen Grundschutz. Der unwissende Abschluss bei einem solchen “Zweiklassenversicherer” kann zu erheblichen Kostenrisiken führen, denn wie zuvor beschrieben: Über die Öffnungsaktion gibt es i.d.R. keinen Beihilfeergänzungstarif!

Verantwortung für Angehörige: Beamte haben auch als Singles bereits bei der Auswahl Ihres Krankenversicherer eine erhebliche Verantwotung für Angebörige, denn selbst wenn der gesunde Beamte heute einen umfassenden Schutz erhält, so kann die falsche Versichererwahl dazu führen, dass später hinzukommende Angehörige, aufgrund Vorerkrankungen, plötzlich einen erheblich schlechteren Schutz bekommen. Alle vorgenannten Gefahren können auf Angehörige auch Jahre nach Ihrer heutigen Vertragswahl noch zukommen!

Verstehen Sie mich bitte nicht falsch! Für viele Beamte ist die Öffnungsaktion ein Glück und oft die einzige Möglichkeit Versicherungsschutz in der PKV zu bekommen. Ich möchte Sie lediglich davor warnen, vorschnell eine falsche Entscheidung bei Ihrer Versichererwahl treffen.

 

Dies war lediglich ein kleiner Auszug von Punkten, die zu beachten sind. Treffen Sie daher Ihre Entscheidung nicht voreilig und konsultieren Sie in jedem Fall einen Fachmann, der Ihnen bei der Vertragsauswahl hilft.

Gerne stehe ich Ihnen auch für die Beratung und Vertragsvermittlung zur Verfügung. Nutzen Sie bitte hierfür im Vorfeld auch die Informationsmöglichkeiten auf der Homepage und mailen Sie mit im Vorfeld auch den ausgefüllten Gesundheitsfragebogen und den Kriterienfragebogen.

 

Sprechen Sie mich gerne an, falls Sie Fragen haben.