Wann entfällt der Beihilfeanspruch von Ehegatten und was ist zu beachten?

 

Ehegatten von Beihilfeberechtigten haben (sofern sie nicht selber beihilfeberechtigt sind) einen Beihilfeanspruch, wenn Ihr Einkommen (Gesamtbetrag der Einkünfte nach §2 Abs. 3 EStG)  bestimmte Grenzen nicht überschreitet.

Die Einkommensgrenzen sind hierbei sehr unterschiedlich und liegen zwischen 8.004,–€ in Hessen und 20.450,–€ in Rheinland Pfalz. (BW, BAY, HAM, NRW 18.000,– andere 17.000,–€) (Achtung: Beträge aus 2011 - teileise ggf. nicht aktuell)

Für Ehegatten von Beihilfeberechtigten kann es, neben umfangreicheren Leistungen auch aus Beitragsgesichtspunkten sinnvoll sein, sich ergänzend privat zu versichern, anstatt freiwillig Mitglied in der GKV zu bleiben.

Ob und in welchem Umfang für den Ehegatten ein Beihinfeanspruch besteht ist von der jeweiligen Beihilfeverordnung und dem Versicherungsstatus abhängig.

Wie Lange bekommt ein Ehegatte Beihilfe, wann entfällt diese und wann muss ein Privater Krankenversicherungsvertrag in eine 100%ige Absicherung umgestellt werden?

Nicht pauschal zu beantworten ist auch die Frage, ab wann eine Private Restkostenversicherung wieder in einen Vollversicherungstarif umzustellen ist.

 

§ 199 VVG

(2) Ändert sich bei einer versicherten Person mit Anspruch auf Beihilfe nach den Grundsätzen des öffentlichen Dienstes der Beihilfebemessungssatz oder entfällt der Beihilfeanspruch, hat der Versicherungsnehmer Anspruch darauf, dass der Versicherer den Versicherungsschutz im Rahmen der bestehenden Krankheitskostentarife so anpasst, dass dadurch der veränderte Beihilfebemessungssatz oder der weggefallene Beihilfeanspruch ausgeglichen wird. Wird der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung gestellt, hat der Versicherer den angepassten Versicherungsschutz ohne Risikoprüfung oder Wartezeiten zu gewähren.Eine Umstellung kann ohne erneute Gesundheitsprüfung nur erfolgen, wenn der Änderungsantrag innerhalb von 6 Monaten erfolgt.

Doch wann beginnt die 6-Monats-Frist? Mit dem Überschreiten der Einkommensgrenze, dem Einkommensteuerbescheid oder dem Bescheid einer Beihilfestelle?

Die Aussagen von Versicherern sind hierzu sehr unterschiedlich.

Die Regelungen zur Berücksichtigungsfähigkeit von Ehegatten sind in den Beihilfeverordnungen ebenfalls unterschiedlich geregelt. In der Bundesbeihilfe und einigen Ländern ist der Betrachtungszeitraum das 2. Jahr vor Beantragung der Beihilfe, in anderen das Kalenderjahr vor der Beantragung.

Das Einhalten der 6-Monats-Frist ist besonders wichtig, denn falls ein Ehegate während der Vertragslaufzeit erkrankt ist, und dann nicht mehr zu normalen Konditionen versicherbar ist, kann dies dazu führen, dass ein Versicherer eine Höherversicherung nur noch mit Risikozuschlägen annimmt, oder den Versicherungsschutz für “Mehrleistungen” gänzlich verweigert.

 

Einige Tipp´s:

Informieren Sie sich regelmäßig (am besten schriftlich) bei Ihrer Beihilfestelle ob und wie Lange der Beihilfeanspruch Ihres /Ihrer Ehegatten (in) besteht. Legen Sie hierbei regelmäßig auch Einkommensnachweise der Ehegatten vor.

Beachten Sie mögliche Einschränkungen / Erweiterungen in der für Sie gültigen Beihilfeverordnung.

Prüfen Sie, wann Ihr Versicherer den Beginn der 6 Monatsfrist sieht und lassen Sie sich dies am besten schriftlich geben.

Prüfen Sie, ob Sie den  ”PKV-Vertrag” z.B. bei eintretender Versicherungspflicht in der GKV  ohne erneute Gesundheitsprüfung auch in eine Zusatzversicherung umstellen können. (Umwandlungsverpflichtung) Achten Sie in diesem Zusammenhang auf das Zusatzversicherungsangebot des Krankenversicherers.

Ein Beihilfeantrag für Ehegatten kann in vielen Fällen nur vom Beihilfeberechtigten selber gestellt werden.

Wenn Sie auf der suche nach einer geeigneten Krankenversicherung für Angehörige sind, können Sie sich mit dem Kriterienfragebogen einen ersten Überblick über unterschiedliche Leistungen verschaffen und ein Anforderungsprofil für den von Ihnen gewünschten Versicherungsumfang erstellen.