Ausbildung und Laufbahn

Die Beamtenlaufbahn 


Die Beamtenlaufbahn besteht in der Regel aus 3 Phasen

In begründeten Fällen, z.B. bei Nachweis entsprechender Qualifikationen oder beruflicher Vorbildung ist auch eine direkte Verbeamtung auf Probe oder Lebenszeit möglich. Ebenso können Wahlbeamte oder Beamte auf Zeit Ruhegehaltsansprüche erwerben. 

Die Versorgungsanspruche sind in den einzelnen Phasen der Beamtenlaufbahn unterschiedlich. Damit Sie diese beurteilen und in der Folge auch ermitteln können, müssen wir uns zunächst näher mit einigen Details von Beamtenlaufbahnen und Bezügen beschäftigen.
 


Die Laufbahngruppen und Besoldung von Beamten



Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Beamten des 

  • einfachen Dienstes
  • mittleren  Dienstes
  • gehobenen Dienstes
  • höheren Dienstes

Beamte werden nach so genannten Besoldungsgruppen besoldet. Die Besoldungsgruppen beginnen mit A2 und enden mit A16. Dabei werden Beamte gemäß ihrer Laufbahngruppe eingestuft. Sie beginnen in der Regel mit der niedrigsten Gruppe Ihrer Laufbahngruppe und steigen dann auf. 


Dazu gibt es verschiedene Stufen die leistungs-, erfahrungs- oder altersabhängig, je nach Dienstherr, erreicht werden können.

Für Professoren, Richter oder Staatsanwälte oder Politiker gibt es eigene Besoldungsgruppen die mit W,R oder B bezeichnet werden


Die Besoldung von Beamtenanwärtern erfolgt nach Grundbezügen.


Zu den Dienstbezügen aller Beamtengruppen zählen auch Zuschläge die Abhängig von der Art des Dienstes oder des Familienstandes gewährt werden.

In der Ruhegehaltsberechnung werden  bspw. Amtszulagen oder der Familienzuschlag berücksichtigt.


Diese finden Sie auch auf Ihrer Bezügeabrechnung - wenn Sie also nachher Ihre Ansprüche ermitteln möchten, sollten Sie Ihre Abrechnung schon einmal bereit legen.