Ziele einer Beratung zur Vertragsvermittlung
- Ihr Vertrag sollte so rechtssicher gestellt werden, dass nach Möglichkeit das Risiko einer Anfechtung seitens des Versicherung gegen null geht.
- Sie sollten als Kunde frühzeitig die Informationen zu Beihilfe und Gesetzlicher und privater Krankenversicherung nebst Tarifinhalten und deren Bedeutung für die Übernahme Ihrer Krankheitskosten erhalten, die Sie benötigen um eigenständig eine Entscheidung für oder gegen einen Versicherungstarif treffen zu können.
Hieraus ergeben sich für den Beratungsablauf (neben Informationsweitergabe, Dokumentation, Kommunikation per Email usw…), entsprechend logische Schritte.
Eine der größten Risiken birgt die vorvertragliche Anzeigepflicht bzw. deren Verletzung und besonders hier die korrekten Beantwortung der Fragen des Versicherers zum zu versichernden Risiko; das sind Sie oder Ihre Angehörigen. (siehe auch §19 Versicherungsvertragsgesetz ff. für Interessierte)
Wenn Sie beispielsweise Fragen zum Gesundheitszustand oder Vorerkrankungen falsch oder nicht vollständig beantworten kann ein Versicherer wenn er Kenntnis hiervon erlangt auch nachträglich Einschränkungen vornehmen, im ungünstigsten Fall sogar von einem Vertrag zurücktreten.
Wie aber können Sie dieses Risiko minimieren, wenn Sie vielleicht nicht Buch über Ihre Krankengeschichte geführt haben oder nicht bekannt ist, ob ggf., Diagnosen von Ärzten erhoben und abgerechnet wurden, dies Ihnen garnicht bekannt geworden sind?
Nun, es gibt Möglichkeiten und verschiedene Stellen, wo Sie Informationen zu Ihrer Krankengeschichte anfordern können.
Fordern Sie beispielsweise bei Ihrer Krankenkasse eine Patientenquittung über bei Ihnen gestellte Diagnosen an.
Manche Krankenkassen bieten auch online im Portal die Möglichkeit, die dort hinterlegten Daten zu Ihrer Krankengeschichte anzufordern bzw. abzurufen.
Fordern Sie solche Unterlagen bitte auch für Kinder an, falls Diese mitversichert werden sollen - bei Kindern benötige ich zusätzlich die Kopien der U-Hefte. (Wenn Sie sich hinsichtlich des Beihilfeanspruches nicht sicher sind, fragen Sie gerne vorher an.)
Eine weitere Möglichkeit ist die Anforderung von Aufzeichnungen zu den bei Ihnen erhobenen Diagnosen bei der Kassenärztlichen Vereinigung. (in der Regel ist es die Vereinigung Ihres Bundeslandes (des Arztes) bzw. der Ansässigkeit.
Zur vorläufigen Zusammenstellung können Sie auch den Gesundheitsfragebogen als Vorlage nutzen. Hierbei werden wir im Vorfeld die Angaben in dem Umfang zusammentragen bzw. erläutern, wie diese auch für eine spätere Antragstellung notwendig werden und diese dann passend zu den Fragen verschiedener Versicherer ausführen.
Falls Sie sich hinsichtlich des Umfanges oder der Diagnosen nicht sicher sind, fragen Sie bitte bei Ihren Ärzten nach, oder lassen sich eine Kopie Ihrer Krankenakte aushändigen.
Zunächst prüfe ich dann (in Abspreche mit Ihnen) anhand Ihrer gesundheitlichen Vorgeschichte und aktuellen Situation, zu welchen Konditionen Ihnen verschiedene Versicherer den Versicherungsschutz anbieten können.
Ich führe in der Regel (anonymisiert) eine Ausschreibung bei verschiedenen Versicherern durch, damit vor einer Antragstellung bekannt ist, ob Versicherer Einschränkungen oder Zuschläge anbieten würden, oder ein Vertrag ohne Einschränkungen zustande kommen kann.
Wichtig: Stellen Sie nach Möglichkeit (falls noch nicht geschehen), bitte keine anderweitigen Anträge oder Probeanträge! Die professionelle Aufarbeitung der Angaben ist wichtig, denn z.B. unzureichende oder falsche Angaben führen schnell zu Zuschlägen oder gar Ablehnungen. Sollten bereits Anträge gestellt worden sein und hierbei ggf. Probleme entstanden sein, informieren Sie mich hierüber unbedingt im Vorfeld.
Der nächste Bereich ist die Information.
Nur wenn Ihnen spezifische Begriffe und vertragliche Inhalte mit potentiellen Leistungen, Einschränkungen oder Kostenrisiken bekannt sind, können Sie auch eine eigenständige Entscheidung für oder gegen einen Versicherer bzw. Tarif treffen.
Ein Kriterienfragebogen dient mir (und Ihnen) als erste Orientierung. Hier werden wesentliche Punkte zur Leistung, aber auch für eine potentielle Vertragsgestaltung abgefragt.
Diesen Fragebogen besprechen wir später noch gemeinsam. Ich erläutere Ihnen die Fragen und was z.B. bedingungsseitig "dahinter" steht. Natürlich können Siech im Beratungsprozess auch Meinungen oder Leistungswünsche ändern, was wir im Prozess natürlich berücksichtigen.
Bedingungsvergleiche und Besprechungen führen wir später anhand der original Bedingungen durch. Hierbei kommen die Bedingungen zum Einsatz, die ich gem. Ihren Angaben für am geeignetsten halte, die Bedingungen der "häufigsten Beamtenversicherer" (DeBeKa, DBV, Barmenia, usw…- können sich ggf. überschneiden) und ggf. Bedingungen eines Versicherers, von dem Sie gerne wissen möchten, wie er Ihre Leistungspunkte abdeckt. Ich mache hierbei keine Einschränkungen hinsichtlich Versicherern, die ggf. nicht mit Maklern zusammenarbeiten!
Wir werden uns auch z.B. mit Beitragskalkulation/ Beitragsstabilität beschäftigen, allerdings liegt der Schwerpunkt auf den Vertragsinhalten, denn hier entsteht der Rechtsanspruch. Ob ein Versicherer mit guten "Vergangenheitszahlen" auch in Zukunft günstig ist, kann Ihnen niemand versprechen.
Wenn Sie sich im Anschluss entschließen, sich privat zu versichern, dass gerne über mich machen möchten und ich meinerseits keine Einwände haben, schließen wir einen Maklervertrag und ich werde den Antragsvorgang mit Ihnen begleiten, Ihnen den Vertrag vermitteln und betreuen.
Eine Courtage erhalte ich von der vermittelten Gesellschaft.
Besonderheiten, z.B. bei gewünschten Antragstellungen im Rahmen der Beamtenöffnungsaktion besprechen wir fallbezogen.
