Gesundheitsfragen Pflegeversicherung
Die Gesundheitsfragen sind in Pflegeergänzungsversicherungen häufig klarer formuliert, als beispielsweise in Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Das liegt unter anderem daran, dass relativ klar bestimmt werden kann, welche Vorerkrankungen zu einem erhöhten Pflegefallrisiko und somit zu Leistungswahrscheinlichkeit führen und welche nicht.
Für Verbraucher ist dies ein erheblicher Voteil, denn hierdurch kann das Risiko einer Anzeigepflichtverletzung und ggf. späteren Problemen im Leistungsfall reduziert werden.
In den meisten Anträgen sind die Fragen auf 2-3 Bereiche beschränkt.
Zum einen sind dies die "allgemeinen" Fragen wie beispielsweise:
- Geburtsdatum, Körpergröße, Körpergewicht
- ob bereits Renten wegen z.B. Erwerbsunfähigkeit, Berufs-/Dienstunfähigkeit bezogen werden
- ob eine Erwerbsminderung oder ein Behindertengrad festgestellt wurde
- ob schon einmal ein Versicherungsantrag auf eine Pflegezusatzversicherung abgelehnt wurde, oder
- ob Leistungen aus einer Pflegeversicherung oder Rente wegen Berufs-, Dienst- oder Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung jemals bezogen oder beantragt wurden.
Im Weiteren wird meist nach konkreten Krankheitsbildern/Diagnosen gefragt.
Hierbei findet man häufig Fragen nach Krankheiten, die in zwei Gruppen unterteilt werden können.
Zum einen die Erkrankungen, aufgrund derer ein Vertrag mit hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt wird, bzw. schwerer zu erlangen ist.
Zu diesen gehören in der Regel:
Gruppe I
Gehirnblutung, Hirntumor, Parkinson, Alzheimer, Demenz, Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenabhängigkeit, Erkrankungen des zentralen Nervensystems, Hirnleistungsstörungen, Kreutzfeld-Jacob (Creuzfeld-Jakob), Kleinhirnerkrankungen, Koma, Apallisches Syndrom (Wachkoma), Degenerative Motoneuronenerkrankungen, Chorea Huntington
Querschnittslähmung, Missbildungen, Kinderlähmung, Osteoporose, Muskeldystrophie, Muskelatrophie, Multible Sklerose, Sklerose, Arteriosklerose, schwere Arthrose, schwere Arthritis, Rheuma, Knochenmarkserkrankungen,
Leberzirrhose, Leberfibrose, chron. Hepatitis, Nierenerkrankung, Niereninsuffizienz, Nierenfunktionsstörungen, (Insulinpflichtiger) Diabetes mellitus, Organtransplantation, Colitis Ulcerosa, Pankreatitis,
HIV-Infektion, Lungenemphysem, Chronische obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Mukoviszidose (zystische Fibrose), Sarkoidose, Morbus Bechterew,
Krebserkrankungen, Bösartige Neubildungen (bösartige Tumore),
Koronare Herzkrankheit, Vorhofflimmern, Herzinsuffizienz, Herzklappenerkrankungen, Angina pectoris, Bypass-OP, Ischämie, Herzschrittmacher, Schlaganfall, Folgen eines Schlaganfalles.
(Vorgenannte Erkrankungen müssen nicht zwangsläufig immer zu einer Ablehnung führen - die Aufzählung dient nur einer ersten Orientierung - je nach Ausprägung sollte im Einzelfall genauer hingeschaut und geprüft werden.)
Zum anderen findet man die Gruppe an Vorerkrankungen, wo ein Vertrag (wahrscheinlich mit Einschränkungen) möglich sein kann.
Gruppe II
Psychische Erkrankungen (die zuvor nicht abgefragt wurden), Essstörungen, (schwere) Depressionen, Hypercholesterinämie, Erhöhter Cholesterinspiegel, Partielle Lähmungen, Bluthochdruck, Netzhautablösungen, Schlafapnoe-Syndrom, Schwindel, Rheumatische Erkrankungen.
Die abgefragten Zeiträume sind unterschiedlich und liegen meist zwischen 5 und 10 Jahren.
Innerhalb der Gruppen muss man auch genauer hinschauen, denn nicht jeder Versicherer sieht alle genannten Vorerkrankungen als risikoerheblich/anzeigepflichtig an.
Vorsichtig sollte man sein, wenn in den Gesundheitsfragen in einem Antrag eher "unspezifiziert" nach Beschwerden, Krankheiten, Untersuchungen, Behandlungen etc. gefragt wird, ohne dass eine nähere Eingrenzung stattfindet.
Auch eine Formulierung mit der Ergänzung "z.B" /"zum Beispiel", ist kein genauer Hinweis auf das, was anzugeben ist, denn ob eine Erkrankung aus Versicherersicht "risikoerheblich" ist oder nicht, entscheidet nicht der Antragsteller und so sind bei solchen Formulierungen im Zweifelsfalle alle Vorerkrankungen im abgefragten Zeitraum (chronische Erkrankungen oft auch zeitlich unbegrenzt, also auch z.B. aus dem Kindesalter) anzugeben. Zum Beispiel kann letztendlich "alles" bedeuten.
Wer bei bei den Gesundheitsangaben Fehler macht, gefährdet möglicher Weise seinen gesamten Versicherungsschutz/Vertrag.
Auf solch "dünnes Eis" sollte man sich als Verbraucher nicht begeben und es ist derzeit aufgrund der Anzahl an "vernünftigen" Angeboten auch nicht nötig.
Letztendlich sollten Sie in jedem Fall genau prüfen, wo und wann Sie einen Antrag stellen, denn wenn ein Versicherer Sie erst einmal aufgrund einer Erkrankung abgelehnt hat, die anderweitig garnicht anzeigepflichtig gewesen wäre, so müssen Sie ggf. zwar nicht die Erkrankung, wohl aber den abgelehnten anderweitigen Antrag angeben. Auch ein vorschnell gestellter Antrag kann Ihnen den Weg zum benötigten Versicherungsschutz "verbauen".