Grundlagen zur Dienstunfähigkeitsversicherung
Grundlagen der ergänzenden privaten Absicherung bei Dienstunfähigkeit
Lücken, die im Falle einer Dienstunfähigkeit zwischen Ihrem Einkommen und dem Ruhegehaltsanspruch entstehen, können Sie mit einer privaten Absicherung schließen.
Die Absicherung einer möglichen Dienstunfähigkeit in einem privatrechtlichen Versicherungsvertrag erfolgt in der Regel auf Basis einer Berufsunfähigkeitsversicherung, ergänzt um eine spezielle Klausel, die „Dienstunfähigkeitsklausel“ oder auch „Beamtenklausel“.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung bildet quasi die Basis des Vertrages. Dass Verträge nicht als „reine“ Dienstunfähigkeitsversicherung sondern die Absicherung von Beamten im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung stattfindet, ist aus mehreren Gründen sinnvoll.
- Die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit könnte eintreten, obwohl Sie noch nicht wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden.
- Wenn Sie Ihren Beamtenstatus aufgeben und in „die freie Wirtschaft“ zurückkehren, die Dienstunfähigkeitsklausel also keine Wirkung mehr entfalten kann, brauchen Sie auch dennoch einen umfassenden Schutz.
Auf dem Weg zum geeigneten Vertrag sind zunächst 3 Bereiche zu berücksichtigen:
- Die Versicherungsbedingungen
- Die Obliegenheiten (auch Gesundheitsprüfung)
- Die Vertragsgestaltung