Besondere Tarifbausteine für Beihilfeberechtigte

Wenn Sie sich bereits mit den Beihilfeverordnungen und der privaten Restkostenversicherung auseinander gesetzt haben wissen Sie, dass sowohl seitens der Beihilfe als auch in der PKV Lücken bestehen können.

Viele Leistungslücken können Sie mit speziellen Tarifen schließen. Einige Wesentliche stelle ich Ihnen im Folgenden kurz vor:


Beihilfeergänzungsversicherung

Die Private Krankenversicherung ergänzt in der Regel den Teil, der oberhalb der Bemessungssätze der Beihilfe liegt, auf 100%. Hierbei sind aber in der Regel die Kosten nicht bedacht, die im Rahmen der Beihilfe nicht erstattungsfähig sind. Einige private Krankenversicherer bieten hier so genannte Beihilfeergänzungstarife an, die Teile solcher Kosten übernehmen. Die Tarife übernehmen allerdings häufig nicht alle verbleibenden Kosten. Einige Versicherer bieten hier explizit Schutz für einige Lücken z.B. bei Zahnleistungen Brillen oder auf Auslandsreisen, andere Versicherer schließen nahezu alle Lücken bis zur Grenze der durch den privaten Restkostentarif bestehenden Leistungsansprüche, was nebenbei bemerkt die deutlich bessere Variante ist, wenn der private Krankenversicherer einen umfangreichen Tarif bietet.. Vergleichen Sie die Angebote/Unterschiede unbedingt vor Vertragsabschluss.

 

Krankenhaustagegeldversicherung

Hier werden Tagegelder bei stationären Krankenhausaufenthalten versichert. Ein ergänzender Schutz ist wichtig, um Eigenleistungen auszugleichen. Die meisten Beihilfeverordnungen sehen für Wahlleistungen (Zweibettzimmer / Chefarztbehandlung) Zuzahlungen vor, die Sie mit diesem Zusatzbaustein ausgleichen können.

 

Auslandsreiseversicherung

Schließen Sie, auch wenn Ihr Tarif einen Versicherungsschutz im Ausland beinhaltet, für Urlaubsreisen immer eine Auslands-Krankenversicherung ab. So kommt bei Krankheit im Urlaub Ihr Selbstbehalt nicht zum Tragen, die Beitragsrückerstattung bleibt unangetastet. Solche Auslandspolicen sind als Jahresvertrag für meist weniger als 10 € zu erhalten. Achten Sie auch darauf ob der Rücktransport nur bei medizinischer Notwendigkeit geleistet wird oder auch, wenn er „nur medizinisch angeraten“ ist. Wichtig ist hier, dass ggf. die Versicherer unterschiedliche Regelungen haben und eine Verpflichtung besteht (so genannte Obliegenheit) die Verträge gegenseitig zu melden. Der Abschluss einer Auslandsreiseversicherung ist zudem für Beihilfeberechtigte sehr wichtig, da keine Beihilfeverordnung z.B. die Rückholkosten bei Krankheit übernimmt.

 

Pflegeergänzungsversicherung

Betrachten Sie dies bitte immer auch im Zusammenhang mit der „Pflegepflichtversicherung“. Die Leistungen aus der Beihilfe und Pflegepflichtversicherung reichen oft nicht aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken. Hier besteht auch für Familienangehörige häufig ein hohes Kostenrisiko. Lassen Sie sich von Ihrem Berater unbedingt auch den Unterschied zwischen PflegetagegeldversicherungenPflegekostenversicherungen und Pflegerentenversicherungen erklären.

 

Kur(tagegeld)tarife

Hier werden in der Regel Tagegelder und / oder Behandlungskosten bei Kuren versichert. Ein ergänzender Schutz ist wichtig, um Eigenleistungen auszugleichen, die seitens der Beihilfe nicht übernommen werden. Auch im Bereich von Sanatoriumsbehandlungen (ggf. auch bei Rehamaßnahmen) kann das Bestehen eines Solchen Tarifs vor erheblichen Eigenleistungen bewahren. Darüber Hinaus können auch Behandlungskosten bei Kurmaßnahmen versichert sein. 

 

Beitragsentlastungstarife

Einige Versicherer bieten Zusatztarife an, die gegen einen zusätzlichen Krankenversicherungsbeitrag, eine Beitragsreduzierung im Alter versichern. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich solche „Mehrbeiträge“ sogar steuermindernd auswirken denn es kann sich um einen „vorweggenommenen“ Krankenversicherungsbeitrag handeln. 

 

Krankentagegeld- eine Besonderheit für Beamte

Die wenigsten Beamten denken bei Abschluss einer Privaten Krankenversicherung an einen Krankentagegeldtarif - das ist logisch, denn die Besoldung des Beamten endet im Krankheitsfall nicht nach 6 Wochen wie beim Angestellten.

Einen wichtigen Punkt sollten Sie aber nicht außer acht lassen: Was passiert, wenn Sie oder einer Ihrer Angehörigen einmal keinen Beihilfeanspruch mehr haben, aber zu krank sind um in Ihrem neuen Berufsfeld eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen? Im Zweifelsfalle bleiben Sie lebenslang ohne diesen wichtigen Schutz. 

Achten Sie immer darauf, dass der von Ihnen ausgewählte Tarif Ihnen schriftlich die Nachversicherung eines Krankentagegeldes ohne erneute Gesundheitsprüfung zusichert! Wenn dies in den Bedingungen nicht steht, fragen Sie nach einer Anwartschaft für die Krankentagegeldversicherung oder einem passenden Optionstarif wenn Sie auch in Bezug auf Ihre Angehörigen nicht sicher sind dass der Beihilfeanspruch auf Dauer bestehen wird.

Lassen Sie sich vom Vermittler im Zweifelsfall eine schriftliche Bestätigung geben.

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