Versicherungsbedarf und Vertragsplanung

Wenn mann sich die Frage stellt, worauf man denn nun bei der Planung der Vertragsgestaltung achten muss, sollte man sich zunächst die Ansprüche aus der Beamtenversorgung nochmals vor Augen führen. 
 

Hierzu habe ich Ihnen drei grafische Beispiele für Dienstunfähigkeitansprüche in verschiedenen Laufbahnphasen bei Krankheit oder Freizeitunfall erstellt.

Das erste Beispiel zeigt die Situation von Beamtenanfängern (Beamte auf Widerruf) und z.T. Beamten auf Probe. Da zu Beginn der Berufstätigkeit bei Beamten kaum ein Versorgungsanspruch besteht, ist ggf. auch bei Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung nur ein geringer Versorgungsanspruch vorhanden. Entsprechend hoch ist die Versorgungslücke.

Das zweite Beispiel zeigt die Versorgungssituation im Falle der Mindestversorgung bei Beamten auf Lebenszeit, die die Wartezeit erfüllt haben aber noch keine weiteren Versorgungsansprüche aufbauen konnten. 
 

Im dritten Beispiel wird die Situation beschrieben, die bei Beamten auf Lebenszeit eintreten kann, welche bereits Ruhegehaltsansprüche oberhalb der Mindestversorgung erworben haben.
 

Wichtig für Sie: Ihr Ruhegehaltsanspruch erhöht sich unabhängig von der Ursache des Ruhestandseintrittes nicht weiter auf die 71,75% wie in der aktiven Beamtenzeit! Anpassungen finden, wenn Sie erst einmal in den Ruhestand versetzt wurden, lediglich im Rahmen der „Pensionsanpassungen“ statt! 
 

Man kann deutlich erkennen, dass die Planung der Vorsorge nicht alleine für die Zeit der aktiven Beamtentätigkeit zu beachten ist, sondern auch die Phase der Versorgung im Alter mit berücksichtig werden muss.