Empfohlene Laufzeit in der Dienstunfähigkeitsversicherung

 

„Mir wurde gesagt, dass es ausreichen ist, wenn ich meine Dienstunfähigkeitsversicherungmit einer Laufzeit bis zum 55. Lebensjahr abschließe, denn dann sind meine Versorgungsansprüche ausreichend.“

Das höre ich des Öfteren, doch meist ist dies ein schlechter Rat.

Vielleicht reicht Ihnen Ihr gesetzlicher Versorgungsanspruch tatsächlich aus, falls Sie nach dem 55. Lebensjahr dienstunfähig werden. Was aber machen Sie, wenn die Dienstunfähigkeit früher eintritt?

Nehmen wir einmal an, Sie werden mit 45 dienstunfähig – Ihr Anspruch dürfte dann bei der Mindestversorgung (ca. 1460,–€ in 2011) oder knapp darüber liegen. Hiervon können Sie sicherlich Ihr Kosten nicht bestreiten, geschweige denn für´s Alter vorsorgen. Diese Versorgung wird leider nicht analog steigender Versorgungsansprüche während der Berufstätigkeit angepasst, sondern lediglich im Rahmen von Rentensteigerungen (die kaum die Inflation ausgleichen).

Mit der ergänzenden privaten Absicherung bei Dienstunfähigkeit können Sie das Kostenrisiko dämpfen und zugleich weiterhin Altersvorsorge betreiben.

Aber was machen Sie, wenn der Versicherer zu Ihrem 55. Lebensjahr die Rentenzahlung einstellt? Wovon leben Sie dann?

Warum wird aber häufig so argumentiert? Einige Beispiele:

1)   Teilweise haben Gesellschaften für bestimmte Beamtengruppen keine Tarife die längere Laufzeiten vorsehen. In diesem Fall sollten Sie dies nicht einfach hinnehmen, sondern sich nach weiteren Angeboten umschauen.

2)   Die Laufzeit des Vertrages und das mit zunehmendem Alter steigende Risiko einer Dienstunfähigkeit wirken sich maßgeblich auf den Beitrag aus. Länger laufende Verträge sind also teurer.

3)   Steigerungen von Versorgungsansprüchen nach eingetretener Dienstunfähigkeit werden falsch eingeschätzt.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung sollte grundsätzlich so lange laufen, wir Sie berufstätig sind, also (voraussichtlich) bis zum Alter 67. Verkürzen können Sie die Laufzeit wenn Sie wegen bestehenden Vermögens / Rücklagen wissen, wie Sie auch im Alter Ihren Lebensunterhalt finanzieren.

Natürlich können Sie Ihren Vertrag auch vorzeitig Kündigen, wenn Sie Ihr Vorsorgeziel  früher erreicht haben. Zu Beginn Ihrer beruflichen Laufbahn sollten Sie aber nicht spekulieren, sondern lieber „auf Sicherheit setzen“.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Dienstunfähigkeitsabsicherung?