Ergo ändert Dienstunfähigkeitsklausel

 

In Berufsunfähigkeitsversicherungen älteren Datums findet sich in Verträgen der Hamburg-Mannheimer Versicherung-AG (heute unter dem Dach der Ergo-Versicherungsgruppe) die folgende Klausel hinsichtlich der Absicherung bei Dienstunfähigkeit (Bsp: Hamburg-Mannheimer Versicherung-AG (Stand: 05/08):

“§2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen?

c) Bei Beamten des öffentlichen Dienstes die Versetzung in

den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die

Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als

Berufsunfähigkeit.”

 

In den Bedingungen der Hamburg Mannheimer Versicherung AG (Stand 01/10) wurde diese Klausel sogar um eine weitere Klarstellung ergänzt:

“§2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen?

c) Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in

den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die

Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als

Berufsunfähigkeit. Für unsere Leistungen ist es unerheblich, ob

nach dem Ausscheiden aus dem Beamtenberuf ein Zivilberuf

ausgeübt wird.”

 

Mittlerweile werden Berufsunfähigkeitsversicherungen nicht mehr unter der Marke “Hamburg-Mannheimer” sondern unter der des Konzerns, “Ergo” vermittelt. Seit Oktober 2010 wird in den neuen Verträgen (Bsp. BUV Testlauf aus 07.10.2010) eine Klausel folgenden Inhalts dokumentiert:

“§2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen?

c) Werden vor Vollendung des 46. Lebensjahres der versicherten

Person Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt, gilt bei

Beamten des öffentlichen Dienstes die Versetzung in den Ruhestand

wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen

allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.”

 

Bei bestehenden Verträgen haben die dort zu findenen Klauseln natürlich weiterhin Bestand.

Achten Sie grundsätzlich vor Abschluss eines Versicherungsvertrages darauf, ob die Vertragsinhalte auch zu Ihren Anforderungen passen und der Vertrag nach Ihren Bedürfnissen ausgestaltet ist. Betrachten Sie immer auch das mögliche Zusammenwirken mit anderen Klauseln.

 

Weitere Informationen zum Thema Dienstunfähigkeit stelle ich Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung.