Mindestleistungen in der Privaten Krankenversicherung ab dem 21.12.2012

 

Was im Juni im Spiegel noch so heiß diskutiert wurde , nämlich dass 80 % der Tarife der privaten Krankenversicherer z.T. schlechter als GKV-Niveau sein (kein Wunder bei Versicherungsangeboten ab 55€ mtl.) und man doch Mindeststandards einführen müsse, war zu diesem Zeitpunkt dem Grunde nach schon “kalter Kaffee”, denn schon im März diesen Jahres diskutierten man im PKV-Verband, dass Versicherer Leistungslücken in der PKV mit Einführung der Unisextarife schließen sollten.

Natürlich gibt es keinen Mindeststandard in der Gesundheitsversorgung den man “einfach einmal so festlegen” kann.

Auch die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind ja nicht dauerhaft an ein Mindestleistungsniveau gebunden. Sie stehen im Sozialgesetzbuch 5 und können ja auch sinken .

Um sich aber Leistungsstark zu positionieren, ist es auch meiner Meinung nach zu empfehlen, das Versicherer in allen Versicherungstarifen künftig Leistungen bieten, die mindestens “gleichartig / gleichwertig” denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.

Zu den diskutierten Mindestleistungen in der PKV gehören z.B.

  • ein offener Hilfsmittelkatalog,
  • die Erstattung von ambulanter Psychotherapie von mindestens 50 Sitzungen jährlich, 
  • das Psychotherapie durch Ärzte und Psychotherapeuten durchgeführt werden kann,
  • das Suchtbehandlung  erstattungsfähig ist.

Darüber hinaus gibt es sicherlich weitere Bereiche, wie z.B. häusliche Krankenpflege, Sondennahrung, Haushaltshilfen, Präventionsmaßnahmen etc…. die die Versicherer in Ihren Bedingungen verbessern können.

Die Gefahr, einen existenzbedrohenden Fehler bei der Auswahl des privaten Versicherungsschutzes zu machen, sinkt durch Leistungsverbesserungen sicherlich erheblich. Viel einfacher wird die Auswahl des passenden Versicherers allerdings nicht werden, den es werden ja Mindestleistungen empfohlen und nicht Maximalleistungen angepriesen! Hier gilt es weiterhin, den passenden Tarif zu suchen.

Mir liegen die ersten  4 “neue” Bedingungswerke vor, die nicht nur die Mindestempfehlungen umsetzen, sondern darüber hinaus eine Vielzahl von Mehrleistungen bieten, aber eines ist auch klar:

Nicht alle privaten Krankenversicherer werden mitmachen!

Versicherer, welche weiterhin mit leistungsschwachen Billigangeboten versuchen werden, Kunden zu gewinnen, werden aber hoffentlich bald vom Markt verschwinden!

Was sollten Sie bspw. beachten, falls Sie noch vor dem 21.12.2012 , zu den heute gültigen Bisextarifen, in die PKV wechseln möchten?

1) Die Leistungsverbesserungen gelten (sofern keine Klarstellung erfolgt) nichtautomatisch für den Bestand und die vor dem 21.12.2012 abgeschlossenen Verträge  - einige Tarife bieten aber auch schon heute entsprechende Leistungen. Wählen Sie Ihren Versicherer mit bedacht und informieren Sie sich im Vorfeld über die Vertragsinhalte. Nutzen Sie auch den Kriterienfragebogen, um sich im Vorfeld ein gewünschtes Tarifprofil zu erstellen.

2) Es wird für die heute abgeschlossenen Verträge bei vielen Versicherern ein Wechselrecht in die neuen Unisextarife geben, aber die Beiträge für die Unisextarife werden voraussichtlich ca. auf dem Niveau der heutigen “Bisex-Frauenbeiträge” liegen – es ist also genau zu prüfen, ob des spätere Wechsel sinvoll ist. Erkundigen Sie sich sich bei Abschluss zu den neuen Tarifen!

3) Bedenken Sie, dass Vertragsprüfung und Policierung Zeit in Anspruch nimmt. Warten Sie nach der Auswahl nicht zulange mit der Antragstellung – Ende November könnte schon knapp werden!

4) Wenn Sie erst später in die PKV wechseln können, aber sich heute noch günstige Beiträge sicher möchten sollten Sie Optionsangebote (für späteren Versicherungsschutz) genau prüfen!

Haben Sie Fragen zu Umsetzung oder neuen Tarifen?