Fehlervermeidung bei der Tarifauswahl und beim Vertragsabschluss für Beihilfeberechtigte

Viele wesentliche Punkte, auf die Sie achten sollten, habe ich Ihnen bereits in den weiteren Menüpunkten erläutert, aber neben den "greifbaren" Kriterien gibt es noch einige weitere Tipps, die Sie beachten sollten:

Beschäftigen Sie sich vor Vertragsabschluss intensiv mit dem Thema Krankenversicherung!

 

Bedenken Sie, dass Sie in Ihrem Leben für Ihren Krankenversicherungsschutz, egal ob für die gesetzliche oder private Krankenversicherung, viel Geld aufwenden werden - so viel, dass es auch für ein Einfamilienhaus ausreichen würde. Die Kosten, die bei einer Fehlentscheidung entstehen können, können sogar noch höher sein. Wenn Sie überlegen, wie lange Sie arbeiten müssen, um so viel Geld zu verdienen, stellt sich sicherlich nicht mehr die Frage, ob es sich lohnt, sich eingehend mit diesem Thema zu beschäftigen.

 

Holen Sie sich viele Meinungen und Informationen ein, treffen Sie Ihre Entscheidnung aber alleine und auf Basis klar nachvollziehbarer Auswahlkriterien!
 

Niemand kann Ihnen zusagen, dass ein heute kulanter Versicherer auch noch in 30 Jahren diese Eigenschaften hat. Einzig die Vertragsinhalte, und das ist ein eindeutiger Vorteil der PKV gegenüber der GKV, sind nachhaltig. Ich habe noch nie erlebt, dass ein Kunde sagte: "Mein Kollege hat mir den Tarif XY empfohlen, weil dieser einen offenen Hilfs- und Heilmittelkatalog hat, Leistungen nicht auf die GOÄ beschränkt, eine unbefristete Auslandsgeltung vorsieht und keine Sitzungsbegrenzungen in der Psychotherapie beinhaltet." 

Oft habe ich dagegen hören müssen:"Mein Kollege ist bei der XY Versicherung und dort ganz zufrieden. Auch einige andere Kollegen sind dort versichert". Geben Sie aufgrund dieser Informationen 300.000 € aus? Hilft Ihnen Ihr Kollege finanziell, wenn sich der Rat als unvorteilhaft herausstellt? Haftet er für den finanziellen Schaden?

 

Lassen Sie sich ausreichend Zeit für Ihre Entscheidung!

 

Hören Sie nicht darauf, wenn Sie jemand zu einem Vertragsabschluss drängen will. Krankenversicherungen gab es gestern, heute und auch Morgen wird es sie noch geben. Natürlich müssen Sie Fristen und Ihren Gesundheitszustand beachten. Sie sollten aber eine so wichtige Entscheidung nicht überstürzt treffen, denn erfahrungsgemäß sind "Schnellschüsse" in den seltensten Fällen auch Volltreffer. Treffen Sie Ihre Entscheidung dann, wenn Sie sich sicher sind und Sie keine offenen Fragen mehr haben.

 

Vergessen Sie nicht, rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen!

 

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen Sie, ob diese auch Rechtsstreitigkeiten aus privatrechtlichen Verträgen, insbesondere Versicherungsverträgen, ausreichen abdeckt. Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, schließen Sie eine solche ab, bevor Sie mit der Vertragsauswahl und Beantragung Ihrer privaten Krankenvereicherung beginnen.

 

Natürlich sollte so sorgfältig gearbeitet werden, dass Sie die Versicherung nach Möglichkeit nie brauchen werden, aber es könnte eben doch ein Fall eintreten - und sei es durch eine "ungeklärte Rechtsnorm" - und dann können die Kosten die privaten Mittel schnell übersteigen.

 

Schließen Sie keinen Vertrag über einen Freund, Bekannten oder Verwandten ab!

 

Es geht hierbei nicht darum, dass ein Freund oder Bekannter nicht auch eine hervorragende Arbeit leisten kann. Stellen Sie sich vor, es gäbe Probleme - würde Ihre Freundschaft dies aushalten? Ist Ihr Freund oder Bekannter dann der richtige Ansprechpartner wenn es um eine schwere Erkrankung oder finanzielle Probleme geht? Wollen Sie diese Themen mit Ihren Verwandten diskutieren?

 

Lassen Sie sich Aussagen, die nicht Inhalt der Bedingungen und klar nachvollziehbar sind schriftlich geben!

 

Ich denke nicht, dass Sie Ihren Vertrag damit wesentlich verbessern können. Sie können aber hiermit Vermittler und Versicherer testen.

Zu einem rechtssicheren Vertrag brauchen Sie wohl kaum schriftlichen Ergänzungen und ein Versicherer, der sich an die Kalkulationsverordnung hält, wird Ihnen auch keine schriftlichen Aussagen zum Schutz geben, wenn dieser nicht ohnehin gegeben ist denn dann würde er gegen die Kalkulationsverordnung verstossen.

Die Leistungen, die ein Verssicherer bietet, stehen in den Vertragsbedingungen. Entsprechend muss der Versicherer die möglichen Kosten, die sich aus diesem Leistungsversprechen ergeben auch kalkulieren. Hat er bestimmte Kosten nicht kalkuliert, werden Leistungen hierfür wohl kaum in den Bedingungen aufgeführt werden. Übernimmt er dennoch Kosten, die nicht kalkuliert sind, schädigt er hiermit ggf. die anderen Versicherten.

Wenn Sie also bereitwillig schriftliche, nicht nachvollziehbare Aussagen von einem Versicherer erhalten, die nicht in den Bedingungen stehen, fragen Sie sich, ob das wirklich der richtige Partner für Sie ist.